Stand: 02.02.2026
I. Allgemeines
Der Verein AERO Festival wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Festivalbesucherinnen und übrige Vertragspartnerinnen der Veranstalterin.
Akzeptanz der AGB: Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert der:die Erwerber:in bzw. Inhaberin (nachfolgend „Ticketerwerberin“ bzw. „Ticketinhaber*in“) die AGB der Veranstalterin.
Öffnungszeiten: Für Festivalbesucher*innen gelten die kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
II. Tickets
4. Ticketvertrieb & Partner
Die Tickets werden über den Vermittler SeeTickets AG (im Folgenden SEE genannt) verkauft oder direkt beim Verein AERO Festival bezogen.
Ein beschränktes Kontingent wird zudem über das System der Ticketcorner AG verkauft (z. B. über gebrandete Partnershops wie Sunrise starzone). Für diesen Vertrieb gelten ergänzend die Bedingungen von Ticketcorner (inkl. deren AGB), die Bestandteil des Buchungsprozesses sind.
4.1. Vertragsverhältnis: Der Ticketkäufer (im Folgenden Ticketkäufer genannt) anerkennt, dass Rechte und Pflichten, insbesondere aus der Bestellung von Tickets und in Zusammenhang mit der Veranstaltung, ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Ticketkäufer entstehen. Davon ausgenommen sind die von SEE oder Ticketcorner erbrachten Dienstleistungen (Abwicklung der finanziellen Transaktion, Versand der Tickets sowie abgeschlossene Versicherungsverträge).
4.1a. Ticketcorner-Zusatz: Bei über Ticketcorner erworbenen Tickets gelten die Kunden-AGB von Ticketcorner zusätzlich. Die Veranstalterin ist jedoch ausschliesslich Vertragspartnerin der Ticketkäuferinnen für die Veranstaltung selbst. Allfällige Differenzen werden durch Ticketcorner klar gekennzeichnet; im Widerspruchsfall gelten die Ticketcorner-AGB nur insoweit, als sie zwingend sind oder den Verkaufsprozess betreffen.
4.1b. Rückabwicklung Ticketcorner: Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung kann bei über Ticketcorner erworbenen Tickets eine reduzierte Rückerstattung erfolgen, da eine nicht erstattbare Bearbeitungsgebühr (z. B. CHF 5.00 pro Ticket) anfällt. Diese Gebühr wird je nach Modalitäten entweder durch den Ticketkäufer oder durch die Veranstalterin getragen.
4.2. Weiterverkauf & Handelsverbot
Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs (Handel/kommerzielle Weitergabe) ist untersagt. Tickets sind grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine private Weitergabe einzelner Tickets ist zulässig, sofern:
Das Ticket nicht zum Weiterverkauf erworben wurde,
Kein kommerzieller Weiterverkauf erfolgt,
Die Weitergabe nicht gegen ergänzende Vorgaben von SEE/Ticketcorner verstösst (z.B. Personalisierung).
Hinweis bei Verstoss: Bei Handel, gewerbsmässigem Weiterverkauf oder Betrug sind SEE oder die Veranstalterin berechtigt, Tickets zu sperren bzw. zu stornieren. Eine Rückerstattung kann ausgeschlossen werden.
4.3. Gebühren
Zusätzlich zum Ticketpreis ist bei der Bestellung eine Servicegebühr pro Ticket, eine Bearbeitungsgebühr pro Bestellung und/oder andere für die Veranstaltung geltende Zusatzgebühren zu entrichten. Diese sind für den Ticketkäufer während des Bestellprozesses ersichtlich.
4.4. Kaufmengenbeschränkung & Betrugsprävention
Wenn der Ticketkäufer mehr Tickets bestellt oder kauft, als pro Person, pro Karte oder pro Haushalt maximal zulässig sind, kann SEE alle Bestellungen oder Tickets stornieren. In diesem Fall erstattet SEE den Ticketpreis und alle bezahlten Gebühren.
Zur Vorbeugung gegen Betrug können Kontrollen durchgeführt werden. Ticketkäufer können auch nach der Buchung aufgefordert werden, zusätzliche Informationen bereitzustellen (z. B. eine Kopie der Kreditkartenabrechnung). Bei Betrugsverdacht kann jede Bestellung storniert werden.
4.5. Sorgfaltspflicht der Kontaktdaten
Es liegt in der Pflicht des Ticketkäufers, dafür zu sorgen, dass seine E-Mail-Adresse und sonstige Angaben auf dem aktuellen Stand sind. Unsere bevorzugte Kontaktmethode ist E-Mail. Der Ticketkäufer hat zudem darauf zu achten, dass Nachrichten von SEE nicht im Spam- oder Junkmail-Ordner landen.
4.6. Korrektheit der Preise
Eine Bestellung von Tickets ist erst mit der Annahme durch SEE abgeschlossen. Wenn ein fehlerhafter Preis festgestellt wird, informiert SEE die betroffenen Ticketkäufer per E-Mail. Die Ticketkäufer haben anschliessend die Möglichkeit, entweder die Bestellung kostenlos zu stornieren oder zum richtigen Preis zu bestätigen.
4.7. Optionale Ticketversicherung
Während des Kaufprozesses wird der Ticketschutz der Allianz Assistance vorgeschlagen. Dieser Ticketschutz ist ein nicht obligatorisches Zusatzprodukt. Die Rolle von SEE beinhaltet ausschliesslich das Vermitteln dieses Produkts. Jegliche Forderungen müssen direkt an die Allianz Assistance gestellt werden.
4.8. Personalisierung
Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob die Tickets personalisiert werden müssen. In diesem Fall erhält ausschliesslich die Person Zutritt, auf deren Namen das Ticket personalisiert wurde. Der Ticketkäufer muss sicherstellen, dass die Informationen aller Personen korrekt eingegeben werden.
4.9. Firstclass Lounges
Die Lounges in der Firstclass werden direkt über den Verein AERO Festival gebucht. Das Angebot wird individuell zusammengestellt; es gelten die Preise gemäss separatem Factsheet.
Zahlungsbedingungen: Die Zahlung der Lounge inkl. der Mindestkonsumation muss vor Festivalbeginn eingehen (per Zahlungslink Worldline oder auf Wunsch per Rechnung). Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Nutzung.
Verbindlichkeit: Eine gebuchte und bezahlte Lounge ist verbindlich und kann nicht storniert werden. Eine Übertragung auf eine Ersatzkundschaft ist nach vorgängiger Zustimmung des Vereins AERO Festival möglich.
Absage/Verschiebung: Bei Absage oder Verschiebung des Festivals gelten die Bestimmungen unter Ziff. 18 sinngemäss.
5. Zahlung und Lieferung
5.1. Einschränkungen: Der Ticketkäufer anerkennt, dass die Auswahl der Zahlungs- und Versandarten vom Veranstalter bzw. SEE eingeschränkt werden kann.
5.2. Ticketaufdrucke: Ein Veranstalter hat die Möglichkeit, zusätzliche Informationen wie beispielsweise Werbung oder ein Bild auf den Tickets aufzudrucken.
5.3. Postversand: Falls die Lieferoption Postversand angeboten wird, werden die Tickets nach Zahlungseingang in einem neutralen Umschlag versendet (A- oder B-Post nach Ermessen von SEE).
5.4. Lieferadresse: Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers, vor Bestellabschluss die Korrektheit der Lieferadresse zu überprüfen.
5.5. Rückläufer: Wenn per Post versandte Tickets als unzustellbar an SEE zurückgeschickt werden, sendet SEE die Tickets per E-Mail nach. Ein Anspruch auf erneuten Postversand oder Rückerstattung der Versandkosten besteht nicht.
5.6. Bestellprüfung: Nach Bestellabschluss erhält der Ticketkäufer umgehend eine Bestätigungsmail. Falls Fehler entdeckt werden, muss sich dieser unverzüglich per E-Mail mit SEE in Verbindung setzen.
5.7. Verlust/Diebstahl: SEE haftet nicht für verlorene oder gestohlene Tickets, weder während noch nach der Zustellung. SEE behält sich das Recht vor, Anträge auf Neuausstellung abzulehnen.
6. Widerrufsrecht und Stornierungen
6.1. Ausschluss: Bezahlte Tickets ist vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
7. Änderung oder Verschiebung einer Veranstaltung
7.1. Holschuld des Käufers: Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers zu überprüfen, ob eine Veranstaltung am geplanten Tag, zur geplanten Zeit und am geplanten Ort stattfindet.
7.2. Informationspflicht: Bei einer Verschiebung oder sonstigen Änderung informiert SEE alle Ticketkäufer mit hinterlegter E-Mail-Adresse über das weitere Vorgehen und publiziert die Details auf der Webseite.
7.3. Vorzeitiger Abbruch: Falls ein Event vorzeitig abgebrochen werden muss, liegt dies in der Verantwortung des Veranstalters. Dies begründet keinen Rückerstattungsanspruch gegenüber SEE.
7.4. Folgekosten: Bei einer Verschiebung oder Änderung werden in keinem Fall Ansprüche an SEE für Rückerstattungen von Aufwendungen wie Transport- oder Übernachtungskosten begründet.
8. Rückerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen
8.1. Modalitäten: Beschliesst der Veranstalter einen Event ersatzlos abzusagen, entscheidet er über die möglichen Rückerstattungsmodalitäten.
8.2. Offizielle Absage: SEE benötigt in jedem Fall die offizielle Mitteilung des Veranstalters. Social-Media-Mitteilungen oder Künstler-Webseiten gelten nicht als offizielle Absage.
8.3. Verantwortung: Die Verantwortung für die Rückerstattung des Ticketkaufpreises liegt beim Veranstalter.
8.4. Ablauf: Nachdem der Veranstalter die Modalitäten bekannt gibt, informiert SEE alle Ticketkäufer per E-Mail. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, gemäss diesen Angaben vorzugehen.
8.5. Rückzahlungsfristen: Sollten Rückerstattungen über SEE vorgenommen werden, ist SEE nur für eine bestimmte, kommunizierte Frist dafür zuständig. Nach Ablauf dieser Frist können keine Rückerstattungen durch SEE mehr erfolgen.
8.6. Umfang: Eine Rückerstattung durch SEE erfolgt nur in dem Umfang, wie die Regelung des Veranstalters dies SEE ermöglicht. Eine darüber hinausgehende Rückerstattung ist ausgeschlossen.
8.7. Folgekosten-Ausschluss: Bei einer Absage werden keine Aufwendungen für Transport, Übernachtung o.ä. durch SEE übernommen.
9. Besuch einer Veranstaltung
9.1. Hausordnung: Der Zutritt unterliegt jederzeit den Geschäftsbedingungen des Veranstalters und des Location-Betreibers. Bei Verstössen kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis ausgesprochen werden.
9.2. Ticket-Zustand: Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz und Beschädigung zu schützen. Der Strichcode muss maschinenlesbar sein. Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist verboten; manipulierte Tickets sind ungültig.
9.3. Sicherheitskontrollen: Besucher müssen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten und Einlasskontrollen dulden. Der Zutritt kann verweigert werden bei: Alkohol- oder Drogeneinfluss, gewalttätigem/gefährlichem Verhalten, Mitführen von Waffen oder illegalen Substanzen sowie unerlaubten Ton-/Bildaufnahmen.
9.4. Identitätskontrolle: Bei personalisierten Tickets ist das Personal berechtigt, die Identität vor Ort zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten oder Unleserlichkeit kann der Einlass ohne Rückerstattungsanspruch verweigert werden.
9.5. Zutritt / Altersgrenze: Der Zutritt zum AERO Festival ist ausschliesslich Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr gestattet. Ein amtlicher Ausweis ist auf Verlangen vorzuweisen. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt verweigert.
9.6. Re-Entry: Das Festivalgelände darf verlassen und wieder betreten werden. Beim Wiedereintritt ist die Sicherheits- und Einlasskontrolle erneut zu passieren.
9.7. Zutrittsband (Bändel): Nach der Ticketkontrolle wird ein Zutrittsband ausgegeben, das während der gesamten Veranstaltung am Handgelenk zu tragen ist. Manipulierte oder gelöste Bänder führen zum Verweis vom Gelände.
9.8. Verlust / Defekt: Bei Verlust des Zutrittsbandes besteht kein Anspruch auf Ersatz. Defekte Bänder können nur gegen Rückgabe des alten Bandes am Info-Point nach Ermessen der Veranstalterin ersetzt werden.
9.9. Übertragung von Zutrittsbändern: Die Weitergabe ist grundsätzlich untersagt. Ausnahme: Eine Übertragung wird am Info-Point beantragt und bestätigt, vorausgesetzt, die bisherige Trägerperson verlässt das Festival endgültig und gibt das Band ab. Die Veranstalterin kann dies ohne Angaben von Gründen verweigern.
9.10. Awareness / Respektvolles Verhalten: Das AERO Festival toleriert keine Diskriminierung, Belästigung (insbesondere sexuelle Belästigung), Gewalt, Drohungen oder andere Grenzverletzungen. Den Anweisungen des Awareness-Teams, des Ordnungsdienstes und der Veranstalterin ist Folge zu leisten. Verstösse führen zum Ausschluss und Hausverbot ohne Rückerstattung.
10. Personendaten
10.1. Datenweitergabe: SEE darf personenbezogene Daten nur für die Zwecke der Veranstaltung an Veranstalter, Location-Betreiber oder Logistikpartner weitergeben. Eine Weitergabe für Marketingzwecke erfolgt nicht ohne explizite Zustimmung.
10.2. Vertraulichkeit: Der Ticketkäufer stimmt zu, dass SEE und deren Lieferanten im Rahmen des Website-Betriebs Kenntnis von Personendaten erhalten können. Details regelt die SEE Datenschutzerklärung.
Weitere Ticket- und Einlassbestimmungen
11. Einmalige Zutrittsberechtigung: Jedes Ticket gewährt nur einer Person Zutritt. Vervielfältigung, Kopieren oder elektronische Weiterverbreitung der PDFs/Mobile Tickets ist untersagt. Bei Verlust darf das print@home-Ticket neu gedruckt werden, das beschädigte Ticket muss vernichtet werden. Eine Sperrung ist nicht möglich.
12. Missbrauch von Kopien: Wenn mehrere Kopien eines Tickets im Umlauf sind und einer Person bereits Zutritt gewährt wurde, kann die Veranstalterin weiteren Personen den Einlass verweigern. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung. Die Veranstalterin ist nicht zur Identitätsprüfung verpflichtet.
13. Privater Weiterverkauf: Tickets dürfen privat weitergegeben oder weiterverkauft werden, sofern dies nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt und der Preis den Originalpreis (inkl. Gebühren) nicht übersteigt. Tickets aus missbräuchlichen Quellen werden gesperrt.
III. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Festivals; Rückerstattung
18. Absage/Verschiebung wegen Höherer Gewalt: Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unwetter, Katastrophen, Terrorgefahr, Epidemie/Pandemie, behördliches Verbot etc.) ohne Verschulden der Veranstalterin, wird ein Zeitfenster für die Rückforderung kommuniziert. Ab Bekanntgabe haben Ticketerwerber 60 Tage Zeit, um zu wählen zwischen:
Einer Rückzahlung (max. 90% des Ursprungswertes)
Einem Guthaben (100% des Ursprungswertes wird auf die Folgeausgabe übertragen).
19. Unterbruch oder Abbruch: Bei Unterbruch (temporäre Unterbrechung nach Türöffnung) oder Abbruch (beendeter Betrieb ohne Wiederaufnahme nach Türöffnung) aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückgabe, Rückerstattung oder Umtausch für die nächste Festivalausgabe.
IV. Konzerte und Programm
20. Programmänderungen: Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Programm ohne Vorankündigung zu ändern (z.B. bei Künstlerabsagen oder Zeitverschiebungen). Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
21. Lautstärke & Gehörschutz: Aufgrund der Lautstärke besteht die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Auf dem Gelände werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung für Schäden ab.
22. Witterung & Sicherheit: Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei extremen Wetterereignissen (Sturm, Gewitter etc.) ist die Veranstalterin berechtigt, Sicherheitsanweisungen zu erteilen, Bereiche zu sperren oder Evakuationen anzuordnen. Den Anweisungen ist zwingend Folge zu leisten.
23. An- und Abreise: Die An- und Abreise liegt in der Verantwortung der Besucher. Eine allfällige Integration von ÖV-Tickets wird frühzeitig auf der Homepage kommuniziert.
V. Zahlungsmittel (Cashless-System)
24. Bargeldloses Festival: Das Festival findet bargeldlos statt. Die Cashless Card (AERO Festival Prepaid Card) ist das einzig gültige Zahlungsmittel vor Ort.
25. Ausgabe: Die Cashless Card wird den Besucherinnen vor Ort kostenlos zur Verfügung gestellt.
26. Aufladen der Karte: Das Aufladen ist kostenlos und unbegrenzt an den Cashless Stationen möglich via:
Bargeld
Bankkarten (Maestro, Debit-Mastercard, Mastercard, Visa)
TWINT
Beträge sind frei wählbar in ganzen Schritten bis max. CHF 250.00. Bei Verlust der Karte wird empfohlen, nicht mehr als CHF 150.00 aufzuladen.
AERO Festival Kartenportal
Mit dem Online-Kartenportal können Besucher:
Die Cashless-Karte via QR-Code/Kartennummer registrieren
Guthaben & Transaktionsverlauf einsehen
Guthaben via Kreditkarte oder TWINT aufladen
Die Karte bei Verlust selbstständig sperren
Die Rückzahlung des Restguthabens veranlassen
Wichtig: Die Cashless Card ist nur für die aktuelle Ausgabe gültig. Guthaben kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden.
Nutzungs- und Haftungsbedingungen Cashless
Vertragsverhältnis: Mit dem Bezug von Waren/Leistungen treten Besucher in ein direktes Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Standbetreiber. Das AERO Festival übernimmt keine Haftung für deren Leistungen.
Verlust/Diebstahl: Registrierte Karten können im Portal gesperrt und das Restguthaben gerettet werden. Bei unregistrierten Karten ist eine Rückerstattung ausgeschlossen (Behandlung wie Bargeld). Beschädigte Karten werden am Info-Point ersetzt, sofern sie noch vorgelegt werden können.
Haftungsausschluss: Angaben über Salden an Ständen oder online gelten als vorläufig. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus missbräuchlicher Verwendung durch Dritte.
Rückforderung des Restguthabens
Nach dem Festival gibt es drei Optionen für das Restguthaben:
Während des Festivals: Rückbuchung an einer Cashless Station auf eine Bankkarte (keine Barauszahlung).
Spenden: Karte beim Ausgang in die Spendenbox werfen.
Nach dem Festival: Online-Rückforderung über den Cashless-Account. Das Portal ist bis 3 Monate nach Festivalende dafür geöffnet. Danach sind Rückforderungen nur noch schriftlich via
zahlungen@aero-festival.chinnerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist möglich.
Reklamationen & Datenschutz Cashless
Fristen: Reklamationen bezüglich Transaktionen oder Saldo müssen bis spätestens 3 Monate nach Festivalende an
zahlungen@aero-festival.chgerichtet werden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.Drittanbieter: Das Cashless-System wird betrieben durch die Avance Pay AG, Belpbergstrasse 15, 3123 Belp. Daten (Karten-ID, Umsätze, bei Registrierung auch Bankdaten) werden DSG-konform ausschliesslich zur Systemabwicklung und Missbrauchsprävention bearbeitet. Belege werden gemäss gesetzlicher Frist (10 Jahre) aufbewahrt.
VI. Verbotene Gegenstände; Aufnahmen
34. Gegenstände & Kontrollen: Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-/Blech-/Spraydosen, Pyrotechnik sowie Waffen aller Art ist untersagt. Eine finale Liste ist an den Eingängen ersichtlich. Der Ordnungsdienst führt Gepäckdurchsuchungen durch. Nichtbeachtung führt zum Geländeverweis.
35. Kamera- und Geräteverbot: Drohnen, Profi-Kameras (mit Wechselobjektiv), Audio-Aufnahmegeräte, Selfie-Sticks, Stative, Musikinstrumente und Megafone sind verboten. Zugelassen sind Smartphones und kleine Pocket-Digitalkameras.
36. Konzertmitschnitte: Audio- und Videoaufnahmen der auftretenden Bands sind verboten. Fotografieren mit dem Handy für den privaten Gebrauch ist gestattet. Professionelle Aufnahmen erfordern eine Medienakkreditierung.
37. Einlassverweigerung: Der Ordnungsdienst darf Personen aus wichtigen Gründen (z.B. Nichteinhaltung dieser AGB) den Zutritt verwehren.
38. Fundsachen: Die Veranstalterin haftet nicht für verlorene Gegenstände. Fundsachen werden nach dem Festival ins Fundbüro der Gemeinde Belp gebracht.
VII. Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin und Dritte
39. Einverständnis: Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin, Medien und Partner Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (Print, Online, TV etc.). Mit dem Ticketkauf erklären sich Besucher einverstanden, dass sie auf diesen Aufnahmen abgebildet und diese entschädigungslos genutzt werden dürfen.
VIII. Haftung
40. Allgemeiner Haftungsausschluss: Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin und ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen (ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden). Es besteht keine Haftung für Körper- oder Vermögensschäden, die Besuchern durch Dritte (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.
41. Technische Services: Die Veranstalterin bemüht sich um reibungslose IT- und Cashless-Services, garantiert jedoch keine fehlerfreie Verfügbarkeit und haftet nicht für rechtswidrige Eingriffe Unbefugter in die IT-Systeme, soweit gesetzlich zulässig.
IX. Schlussbestimmungen
42. Gültigkeit: Diese AGB sind integrierter Bestandteil des Ticketvertrags. Es gilt die Fassung zum Zeitpunkt des Ticketkaufs. Nachträgliche Änderungen aus zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten und werden publiziert.
42a. Online-Abruf: Die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter: www.aero-festival.ch/agb
43. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich am nächsten kommende, rechtlich zulässige Regelungen ersetzt.
44. Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern.
Im Januar 2026, Bern
Verein AERO Festival, Sulgenrain 22, 3007 Bern