Verein AERO Festival: Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Der Verein AERO Festival wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Festivalbesucher*innen und übrige Vertragspartner*innen der Veranstalterin.

2. Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert der*die Erwerber*in bzw. Inhaber*in (nachfolgend „Ticketerwerber*in“ bzw. „Ticketinhaber*in“) die AGB der Veranstalterin.

3. Für Festivalbesucher*innen gelten die kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. 

II. Tickets

4. Die Tickets werden ausschliesslich über den Vermittler See Tickets AG verkauft. Die nachfolgenden AGBs und Bedingungen unter II. Tickets stammen mehrheitlich von See Tickets AG (im Folgenden SEE genannt).

4.1. Der Ticketkäufer*in (im Folgenden Ticketkäufer genannt) anerkennt, dass Rechte und Pflichten, insbesondere aus der Bestellung von Tickets und in Zusammenhang mit der Veranstaltung ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Ticketkäufer entstehen. Davon ausgenommen sind die von SEE erbrachten Dienstleistungen, d.h. die Abwicklung der finanziellen Transaktion und der Versand der Tickets, sowie im Zusammenhang mit dem Kauf abgeschlossenen Versicherungsverträge mit dem jeweiligen Unternehmen.

4.2. Die kommerzielle Weitergabe von Tickets, welche auf der Website gekauft wurden, ist untersagt. Die erworbenen Tickets sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist der (tatsächliche oder versuchte) Weiterverkauf oder die (tatsächliche oder versuchte) Übertragung der Tickets nicht gestattet. Ein Verstoss gegen diese Bedingung berechtigt SEE oder den Veranstalter, die Tickets ohne vorherige Benachrichtigung, Rückerstattung, Entschädigung oder Haftung zu stornieren

4.3. Zusätzlich zum Ticketpreis ist bei der Bestellung eine Servicegebühr pro Ticket, eine Bearbeitungsgebühr pro Bestellung und/oder andere für die Veranstaltung geltende Zusatzgebühren zu entrichten. Diese sind für den Ticketkäufer während dem Bestellprozess ersichtlich.

4.4. Wenn der Ticketkäufer mehr Tickets bestellt oder kauft, als pro Person, pro Karte oder pro Haushalt maximal zulässig sind, kann SEE alle Bestellungen oder Tickets stornieren. In diesem Fall erstattet SEE den Ticketpreis und alle bezahlten Buchungs-, Bearbeitungs- und Zusatzgebühren. Zur Vorbeugung gegen Betrug und zum Schutz von SEE und des Ticketkäufers können Kontrollen durchgeführt werden. Ticketkäufer können auch nach der Buchung aufgefordert werden, zusätzliche Informationen bereitzustellen (z. B. eine Kopie der Kredit- oder Debitkartenabrechnung), damit SEE den Kauf überprüfen kann. Bei einem Verdacht auf Betrug, kann jedes Ticket oder Bestellung storniert werden (in diesem Fall erhalten die betroffenen Ticketkäufer die bezahlten Buchungs-, Bearbeitungs-, oder Zusatzgebühren zurück).

4.5. Es liegt in der Pflicht des Ticketkäufers, dafür zu sorgen, dass seine E-Mail-Adresse und sonstige Angaben auf dem aktuellen Stand sind. Unsere bevorzugte Kontaktmethode ist E-Mail. Der Ticketkäufer hat daher darauf zu achten, eine gültige und aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Es ist zudem die Aufgabe des Ticketkäufers darauf zu achten, dass die Nachrichten von SEE vom jeweiligen E-Mail-Anbieter nicht als Spam- oder Junkmail behandelt werden.

4.6. Eine Bestellung von Tickets ist erst mit der Annahme der Bestellung durch SEE abgeschlossen. SEE bemüht sich sicherzustellen, dass alle Preise korrekt angegeben sind. Fehler sind dennoch nicht ausgeschlossen. Wenn ein fehlerhafter Preis bei den bestellten Tickets festgestellt wird, informiert SEE die betroffenen Ticketkäufer per E-Mail. Die Ticketkäufer haben anschliessend die Möglichkeit, entweder die Bestellung zu stornieren (in diesem Fall erhalten die betroffenen Ticketkäufer die bezahlten Buchungs-, Bearbeitungs-, oder Zusatzgebühren zurück) oder die Bestellung zum richtigen Preis zu bestätigen.

4.7. Während des Kaufprozesses wird der Ticketschutz der Allianz Assistance vorgeschlagen. Dieser Ticketschutz ist ein nicht obligatorisches Zusatzprodukt. Die Rolle von SEE beinhaltet ausschliesslich das Vermitteln dieses Zusatzprodukts. Jegliche Forderungen, welche den Ticketschutz betreffen, müssen direkt an die Allianz Assistance gestellt werden.

4.8. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob die Tickets personalisiert werden müssen. In diesem Fall erhält ausschliesslich die Person Zutritt zu einer Veranstaltung, auf deren Namen das Ticket personalisiert wurde. Es liegt in der Pflicht des Ticketkäufers sicherzustellen, dass die Informationen aller Personen korrekt eingegeben werden. Bei personalisierten Tickets kann der Name der Person auf dem Ticket aufgedruckt werden.

5. Zahlung und Lieferung

5.1. Der Ticketkäufer anerkennt, dass die Auswahl der Zahlungs- und Versandarten vom Veranstalter bzw. SEE eingeschränkt werden kann.

5.2. Ein Veranstalter hat die Möglichkeit, zusätzliche Informationen wie beispielsweise Werbung oder ein Bild auf den Tickets aufzudrucken.

5.3. Falls die Lieferoption Postversand angeboten wird, werden die Tickets nach Zahlungseingang in einem neutralen Umschlag versendet. Es liegt im Ermessen von SEE, ob die Tickets per A- oder B Post versendet werden.

5.4. Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers, vor Bestellabschluss zu überprüfen, ob die Lieferadresse korrekt ist. Für nicht korrekte Angaben übernimmt SEE keine Verantwortung.

5.5. Wenn per Post versandte Tickets mit dem Vermerk „Empfänger verzogen”, „Empfänger unbekannt” oder ähnlichen Formulierungen, die darauf hindeuten, dass der Ticketkäufer nicht an der Adresse wohnt, an SEE zurückgeschickt werden, sendet SEE die Tickets dem Ticketkäufer per E-Mail nach ohne Rückerstattung der Versandkosten. Ein Anspruch auf erneuten Versand per Post besteht nicht.

5.6. Vor dem Abschluss der Bestellung werden dem Ticketkäufer alle relevanten Informationen aufgezeigt. Der Ticketkäufer muss diese Informationen sorgfältig überprüfen. Nach Bestellabschluss erhält der Ticketkäufer umgehend eine Bestätigungsmail. Falls der Ticketkäufer Fehler entdeckt, muss sich dieser unverzüglich per E-Mail mit SEE in Verbindung setzen.

5.7. SEE haftet nicht für verlorene oder gestohlene Tickets, weder während noch nach der Zustellung. SEE behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Neuausstellung von Tickets abzulehnen.

6. Widerrufsrecht und Stornierungen

6.1 Bezahlte Tickets sind vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.

7. Änderung oder Verschiebung einer Veranstaltung

7.1. Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers zu überprüfen, ob eine Veranstaltung, am geplanten Tag, zur geplanten Zeit und am geplanten Ort stattfindet.

7.2. Bei einer Verschiebung oder sonstigen Änderung der Veranstaltung, informiert SEE alle Ticketkäufer, die eine E-Mail-Adresse im Konto hinterlegt haben, über das weitere Vorgehen. Ausserdem werden die Informationen auf der Webseite von SEE publiziert.

7.3. Falls ein Event vorzeitig abgebrochen werden muss, obliegt in der Verantwortung des Veranstalters. Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet keinen Rückerstattungsanspruch gegenüber SEE.

7.4. Bei einer Verschiebung oder sonstigen Änderung der Veranstaltung werden in keinem Fall Ansprüche an SEE für Rückerstattungen von Aufwendungen wie beispielsweise Transport- oder Übernachtungskosten sowie ähnliche Ausgaben begründet

8. Rückerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen

8.1 Beschliesst der Veranstalter einen Event ersatzlos abzusagen, entscheidet er über die möglichen Rückerstattungsmodalitäten.

8.2 SEE benötigt in jedem Fall die offizielle Mitteilung des Veranstalters über die Absage einer Veranstaltung. Mitteilungen auf Social-Media-Kanälen, den Internetauftritten des Kunstschaffenden oder Ähnliches sind nicht mit einer offiziellen Absage gleichzusetzen und haben auf eventuelle Modalitäten der Rückerstattungen keinen Einfluss.

8.3 Die Verantwortung für die Rückerstattung des Ticketkaufpreises liegt beim Veranstalter.

8.4 Nachdem der Veranstalter die Modalitäten bekannt gibt, informiert SEE alle Ticketkäufer per E-Mail über das weitere Vorgehen und veröffentlicht die Informationen auf der Webseite. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, diese Informationen sorgfältig durchzulesen und gemäss den Angaben vorzugehen.

8.5 Sollte der Veranstalter sich dazu entscheiden, dass Rückerstattungen über SEE vorgenommen werden, dann ist SEE nur für eine bestimmte Frist für die Rückzahlungen zuständig. Die Frist wird auf der Webseite veröffentlicht. Zusätzlich erhalten alle Ticketkäufer, die eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, eine E-Mail mit der Information bezüglich der Frist. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Rückerstattungen durch SEE mehr vorgenommen werden.

8.6 Eine Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises durch SEE erfolgt in jedem Fall nur in dem Umfang, wie die jeweilige Regelung des Veranstalters dies SEE ermöglicht. Eine über den Ticketkaufpreis hinausgehende Rückerstattung oder Gutschrift ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8.7 Bei einer Absage der Veranstaltung werden in keinem Fall Ansprüche an SEE für Rückerstattungen von Aufwendungen wie beispielsweise Transport- oder Übernachtungskosten sowie ähnliche Ausgaben begründet.

9. Besuch einer Veranstaltung

9.1. Der Zutritt zu einer Veranstaltung unterliegt jederzeit den Geschäftsbedingungen und Regelungen des Veranstalters und des Betreibers des Veranstaltungsorts. Wenn der Ticketkäufer gegen diese Geschäftsbedingungen oder Regelungen verstösst, kann der Veranstalter oder der Betreiber des Veranstaltungsortes dem Ticketkäufer den Zutritt verweigern oder ihn oder andere Ticketinhaber auffordern, den Veranstaltungsort zu verlassen.

9.2. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen etc. zu schützen. Der Strichcode muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen etc. von Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese oder andere Weise manipulierte Tickets sind nicht gültig.

9.3. Der Ticketkäufer sowie die weiteren Ticketinhaber müssen unter anderem die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen sicherheitsrelevanten Anforderungen einhalten (dazu gehören auch die Duldung von Einlass- und Sicherheitskontrollen, die der Sicherheit der Besucher dienen). Der Veranstaltungsort und der Veranstalter sind berechtigt, dem Ticketkäufer sowie den weiteren Ticketinhaber unter bestimmten Umständen den Zutritt zu verweigern oder sie von der Veranstaltung auszuschliessen. In der Regel ist dies bei alkoholisierten Personen, Personen unter Drogen Einfluss, Personen, die sich gewalttätig, gefährlich oder anderweitig gegen die öffentliche Ordnung verhalten, Personen, die Waffen oder illegale oder verbotene Substanzen mit sich führen oder die unerlaubt Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen anfertigen, der Fall. Oftmals wird auch der Einlass von Zuspätkommenden eingeschränkt oder ausgeschlossen.

9.4. Bei personalisierten Tickets erhält nur jene Person Zutritt zu einer Veranstaltung, auf deren Namen die Tickets ausgestellt sind. Das Personal vor Ort ist berechtigt, die Identität der Person zu überprüfen. Sollte der Name der Person nicht mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen, kann der Einlass verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung erwächst aus dem nicht. Dasselbe gilt, wenn der Name auf dem Ticket nicht gut lesbar ist.

10. Personendaten

10.1. SEE darf personenbezogene Daten nur für die Zwecke der Veranstaltung an Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungsorten, Busunternehmen und andere Personen weitergeben. SEE wird diese Informationen ohne die Zustimmung des Ticketkäufers (die er im Rahmen des Buchungsprozesses oder anderweitig erteilt hat) nicht anderweitig für Marketing- oder sonstige Zwecke weitergeben, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

10.2. Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass SEE und ihre Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt der Webseite und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. SEE bemüht sich im gesetzlich gebotenen und kommerziell vertretbaren Rahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit. Über Details gibt die SEE Datenschutzerklärung Auskunft zum Umgang mit Personendaten.

11. Für jedes gekaufte Festivalticket erhält der*die Ticketerwerber*in nur eine Zutrittsberechtigung. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home Festivaltickets und jede elektronische Weiterverbreitung der entsprechenden PDF-Datei oder des Mobile Tickets ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung des print@home Tickets dürfen die Ticketerwerber*innen das print@home Festivalticket jedoch erneut ausdrucken, wobei sie sich der Möglichkeit der Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung bei Vorliegen der Umstände gemäss Ziff. 12 bewusst sind. Das beschädigte print@home Festivalticket muss unverzüglich vernichtet werden. Die Ticketerwerber*innen sind sich bewusst, dass die Sperrung des print@home Tickets nicht möglich ist.

12. Die Veranstalterin kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn mehrere Ausdrucke, Vervielfältigungen, Kopien oder Nachahmungen eines print@home Festivaltickets oder eines Mobile Tickets im Umlauf sind und einem*einer Ticketinhaber*in eines Ausdrucks, einer Kopie oder Nachahmung des jeweiligen print@home Festivaltickets oder des jeweiligen Mobile Tickets bereits Zutritt zur Veranstaltung gewährt wurde. Die Veranstalterin ist insbesondere nicht zur Überprüfung der Identität des*der Ticketinhaber*in mit dem*der Ticketerwerber*in oder zur Überprüfung der Echtheit des print@home oder des Mobile Tickets verpflichtet. Wird ein*eine Inhaber*in eines print@home Festivaltickets oder eines Mobile Tickets aus diesem Grund anlässlich der Zugangskontrolle abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.

13. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkauf (Handel) ist untersagt. Tickets, welche nicht zum Weiterverkauf erworben wurden, dürfen zum marktüblichen Preis verkauft werden. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann zu Weiterverkaufszwecken erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

 III. Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus 

14. Der*die Ticketerwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin die behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfüllen muss und diese behördlichen Vorgaben zwischen dem Zeitpunkt des Ticketerwerbs und der Durchführung der Veranstaltung angepasst werden können.

15. Die Veranstalterin ist deshalb auch nach dem Ticketerwerb durch den*die Ticketerwerber*in berechtigt, den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon zu beschränken bzw. vom Erfüllen bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen (nachfolgend „Einlassregeln“). Die behördlichen Vorgaben verstehen sich dabei als Mindestvorgaben. Darüber hinaus kann die Veranstalterin nach ihrem freien Ermessen strengere Einlassregeln vorsehen und für den Zutritt zum Festivalgelände oder Teilen davon insbesondere das Vorliegen eines gültigen Covid-Zertifikats, den Nachweis einer Impfung oder Genesung, die Angabe von Kontaktdaten zwecks Contact-Tracing, das Vorweisen eines Identitätsausweises sowie das Tragen von Hygienemasken verlangen oder andere geeignete Massnahmen vorsehen.

16. Die Informationen über die geltenden Einlassregeln werden von der Veranstalterin auf der Website (www.aero-festival.ch) bekannt gegeben und laufend aktualisiert. Es ist Sache des*der Ticketerwerber*in, sich über die geltenden Einlassregeln im Zeitpunkt der Veranstaltung zu informieren.

17. Der*die Ticketerwerber*in nimmt zur Kenntnis, dass diese Einlassregeln auch nach Erwerb seines*ihres Festivaltickets von der Veranstalterin jederzeit angepasst werden können und erklärt sich damit einverstanden, dass er*sie bei Nichterfüllen der Einlassregeln weder über einen Anspruch auf Zutritt zum Festivalgelände, noch über einen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises des Festivaltickets verfügt.

IV. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Festivals; Rückerstattung

18.Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie/Pandemie (ausgenommen Covid-19), behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin, wird zu gegebener Zeit ein Zeitfenster für die Rückforderung der Ticketguthaben kommuniziert. Ab Bekanntgabe des offiziellen Rückforderungsprozesses hat jede*r Ticketerwerber*in 60 Tage Zeit, um sich für eine Rückzahlung (max. 90% des Ursprungwertes) oder ein Guthaben (100% des Ursprungwertes wird auf die jeweilige Folgeausgabe übertragen) zu entscheiden. Sollte der Event im Folgejahr ebenfalls gefährdet sein, wiederholt sich das vorgängig beschriebene, ordentliche Prozedere.

19. Bei Unterbruch oder Abbruch des Festivals aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines*einer Künstler*in, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte, noch auf Rückerstattung des Kaufpreiseses, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Türöffnung des Festivals erfolgte temporäre, zeitlich begrenzte Unterbrechung des Festivals. Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Türöffnung des Festivals erfolgter Abbruch ohne Wiederaufnahme des Festivalbetriebes.

V. Konzerte und Programm

20. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Für Absagen von Künstler*innen, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten der Künstler*innen usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden und die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.

21. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Auf dem Gelände werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

22. Das Festival findet bei jeder Witterung statt; vorbehalten bleiben Witterungsbedingungen, welche die Durchführung verunmöglichen.

23. Die Anreise und Rückreise an das Festival sind in der Verantwortung der Festivalbesucher*innen. Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung aus. Allfällige Inkludierungen im gekauften Ticket zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden frühzeitig auf der Homepage kommuniziert und sind Bestandteil dieser AGB.

VI. Zahlungsmittel

24. Das Festival findet bargeldlos statt. Die Cashless Card (AERO Festival Prepaid Card) ist am Festival das einzig mögliche Zahlungsmittel. Andere Zahlungsmittel (Bargeld, Debit-, Kreditkarten, etc.) werden nicht akzeptiert.

25. Die Cashless Card wird den Festivalbesucher*innen von der Veranstalterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Festivalbesucher*innen erhalten die Cashless Card vor Ort. Mit dem auf der Cashless Card geladenen bzw. gespeicherten Guthaben können die Festivalbesucher*innen Waren oder Leistungen am Festival bezahlen.

26. Um die Cashless Card für den Erwerb von Waren oder Leistungen am AERO Festival verwenden zu können, müssen die Festivalbesucher*innen Guthaben (in CHF) auf die Cashless Card laden. Das Aufladen ist kostenlos und die Anzahl der Ladevorgänge unbegrenzt. Die Cashless Card kann beim Eingang an einer der Cashless Stationen wie folgt aufgeladen werden:

  • Bargeld

  • Bankkarten (Maestro, Debit-Mastercard, Mastercard, Visa)

  • Twint

Der Ladebetrag ist frei wählbar und erfolgt in ganzen Schritten bis maximal CHF 250.00 Es gibt keinen Mindestbetrag. Vorsicht bei Verlust – daher empfehlen wir keine grösseren Beträge als CHF 150.00 empfehlen.

27. Die Cashless Card ist gültig für die Dauer des AERO Festival am 19. August 2023.

28. Die Cashless Card wird auf dem ganzen Gelände von den Annahmestellen (Foodstände, Bars, Marktstände usw.) zur bargeldlosen Bezahlung von Waren oder Leistungen verwendet. Der Preis für die bezogenen Waren oder Leistungen wird vom Guthaben der Cashless Card abgebucht. Mit dem Bezug von Waren oder Leistungen treten die Festivalbesucher*innen mittels der Cashless Card in ein gesondertes, eigenständiges Vertragsverhältnis mit der betreffenden Annahmestelle. Das AERO Festival übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung durch die Annahmestellen oder für deren Leistungen. Die Festivalbesucher*innen sind selber für die sichere Aufbewahrung der Cashless Card und den Schutz vor unbefugter Entwendung verantwortlich. Die Berechtigung an der vorgewiesenen Cashless Card wird weder von den Annahmestellen noch von allfälligen Cash Points geprüft. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die den Festivalbesucher*innen aus einer missbräuchlichen Verwendung der Cashless Card entstehen. Beim Vorliegen von strafrechtlich relevanten Tatbeständen kann eine Strafanzeige durch die Veranstalterin bzw. die geschädigte Person erfolgen. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

29. Bei Verlust, Missbrauchsverdacht oder Beschädigung der Cashless Card sind die Festivalbesucher*innen gebeten, sich unverzüglich bei, Info-Point auf dem Gelände zu melden. Die AERO Festival Prepaid-Karte ist mit Bargeld gleichzusetzen und deshalb genauso vorsichtig aufzubewahren. Eine Rückerstattung des Restguthabens ist hier leider bei Verlust oder Diebstahl nicht möglich.

30. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften und Angaben, die an einem Clearing Point, an einer Annahmestelle, im Online-Konto oder anderswie abgefragt werden können. Insbesondere Angaben über den aktuellen Saldo und getätigte Transaktionen gelten als vorläufig und unverbindlich.

31. Es bestehen drei Möglichkeiten, wie Geld nach dem Festival zurück gefordert werden kann:

1.Während des AERO Festivals kann das Guthaben jederzeit bei einer der Cashless Stationen ausbezahlt werden. Das heisst, wir buchen Dir dein Restguthaben auf eine Bankkarte deiner Wahl. Eine Bar-Auszahlung ist nicht möglich.

2. Du kannst beim Ausgang deine Karte mit dem Restguthaben dem AERO Festival für unsere nächste Ausgabe spenden.

3. Du hast die Möglichkeit, den Restbetrag innerhalb von 4 Wochen (bis am 20. September 2023) Durch das Ausfüllen deiner Bankverbindung in Onlineformular zurückzufordern. Hast Du diese Variante gewählt, würden wir uns enorm freuen, wenn Du uns die Karte an Verein AERO Festival, Sulgenrain 22, 3007 Bern zurücksenden würdest. So können wir die Karte nächstes Jahr wieder einsetzten und schonen die Umwelt.

32. Für Streitigkeiten zwischen den Festivalbesucher*innen und einer Annahmestelle ist die Veranstalterin nicht verantwortlich. Reklamationen in Zusammenhang mit der Cashless Card sind per Mail an zahlungen@aero-festival.ch zu richten. Während dem Festival kann man sich vor Ort bei den Cashless Stationen melden. Reklamationen, die das Guthaben auf der Cashless Card betreffen, sind spätestens bis am 30. September 2023 per E-Mail an zahlungen@aero-festival.ch zu richten. Später eintreffende Reklamationen werden nicht berücksichtigt; und daraus abgeleitete Entschädigungsforderungen können gegenüber der Veranstalterin nicht mehr geltend gemacht werden.

33. Die Veranstalterin unterliegt der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die Festivalbesucher*innen anerkennen, dass die Bereitstellung und der Betrieb des Cashless-Systems von einer Drittanbieterin (Avance Pay AG, Belpbergstrasse 15, 3123 Belp) erbracht werden und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin und der Cashless-Anbieter in Zusammenhang mit dem Cashless-Service Kenntnis von ihren Daten erhalten. Jede Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck des Betriebs des Cashless-Systems und zur Rückzahlung des Restbetrags an die Festivalbesucher*innen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur zum Zweck der korrekten Abwicklung der von Festivalbesucher*innen autorisierten Zahlungen. Eine Weitergabe der Daten an Behörden erfolgt lediglich im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Die Festivalbesucher*innen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin zwecks statistischer Auswertung über ihre Daten und Transaktionen verfügt. Die Veranstalterin ist berechtigt, für die Erbringung des Cashless-Services Dritte in der Schweiz und im Ausland beizuziehen und einzelne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen an Dritte in der Schweiz und im Ausland auszulagern. Das Cashless-System wird soweit möglich anonym betrieben. Es werden keine Daten gesammelt. Lediglich die Daten der Rückbuchungen, werden als Beleg zur Buchhaltung für 10 Jahre gemäss gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, aber nicht analysiert oder zu sonstigen Zwecken genutzt.

VII. Verbotene Gegenstände; Aufnahmen

34. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art usw. ist generell untersagt. Eine finale Auflistung der verbotenen Gegenstände ist auf der Homepage und bei den Eingängen ersichtlich und fällt unter diese AGB. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen mit Gepäckdurchsuchung durch. Den Anordnungen des Ordnungsdiensts ist zwingend Folge zu leisten.

35. Drohnen, Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern), Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Festivalgelände nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie Smartphones.

36. Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren mit Handy für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich. Für das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras bedarf es einer separaten Akkreditierung.

37. Der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.

38. Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Fundsachen werden nach der Veranstaltung ins Fundbüro der Gemeinde Belp gebracht.

VIII. Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin und Dritte

39. Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin, Medienschaffende und Partner*innen Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festivaltickets erklären sich die Festivalbesucher*innen damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

IX. Haftung

40. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Festivalbesucher*innen durch Dritte (z.B. Foodstand- Marktstandbetreiber usw.) zugefügt oder entstanden sind.

41. Die Veranstalterin und ihre Lieferant*innen sind bestrebt, den Kund*innen einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich die Veranstalterin bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferant*innen, unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann die Veranstalterin keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

X. Schlussbestimmungen

42. Die vorliegenden AGB der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festivaltickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor.
Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die Änderungen bedürfen der Schriftform, der angemessenen Publikation und der zumutbaren Kenntnisnahme.

43 - Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und / oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

44. Auf diese AGB ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern.

Im Juli 2023, Bern

Verein AERO Festival, Sulgenrain 22, 3007 Bern